Die Denkmalpflege beurteilt den Zustand von Kulturdenkmälern und entscheidet über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen des Unter- oder Erhalts. Die wissenschaftliche und technische Zuständigkeit sowie die finanzielle Förderung sind bei der Denkmalbehörde konzentriert. Rechtliche Rahmenbedingung ist das landeseigene Denkmalschutzgesetz. Ziel ist der Erhalt alter Bausubstanz und die Sicherung des historisch-materiellen Bestandes. In diesem Sinn soll Konservierung der Bewahrung des originalen Zustandes und Erscheinungsbildes dienen, Restaurierung und Renovierung zielen auf die Wiederherstellung des einst vorhandenen Erscheinungsbildes ab. Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit der Denkmalpflege Rheinland-Pfalz zusammen und beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Renovierung und Neueindeckung denkmalgeschätzter Dächer, sei es Förderung, Planung oder praktische Durchführung.